Arbeitsverträge stellen oft eine Quelle unnötiger Bürokratie dar, die in Deutschland weit verbreitet ist. Typischerweise werden sie in doppelter Ausführung ausgedruckt, per Post versandt, unterschrieben und zurückgeschickt. Doch könnte dieser Prozess nicht auch digitalisiert werden? Laut Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist es grundsätzlich möglich, einen Arbeitsvertrag digital zu signieren. Formfreie Arbeitsverträge sind genauso wirksam wie solche, die traditionell mit einer blauen Tinte unterschrieben wurden.
Es existieren jedoch Ausnahmen von dieser Regel, vor allem bei Arbeitsverträgen mit Befristungsregelungen. In solchen Fällen ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend erforderlich. Obwohl eine Missachtung dieser Schriftform nicht zur Ungültigkeit des Arbeitsvertrags führt, wird das Arbeitsverhältnis dann automatisch als unbefristet betrachtet.
In Deutschland gilt zudem das Nachweisgesetz, welches Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer unterzeichnet auszuhändigen. Diese Informationen müssen nicht notwendigerweise im Arbeitsvertrag selbst enthalten sein, sondern können auch in einem separaten Dokument übermittelt werden. Es ist wichtig anzumerken, dass das Nachweisgesetz nicht die Gültigkeit des Arbeitsvertrags an sich beeinträchtigt.
Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), betrachtet die Möglichkeiten der digitalen Unterzeichnung von Arbeitsverträgen. In einer Zeit, in der die Digitalisierung immer weiter voranschreitet, könnten digitale Signaturen eine effiziente Alternative zu traditionellen Papierverträgen darstellen. Es bleibt jedoch entscheidend, die gesetzlichen Anforderungen und Ausnahmeregelungen zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass Arbeitsverträge rechtskonform abgeschlossen werden.