Köln

Digitale Arbeitsverträge: Weniger Bürokratie, mehr Effizienz

Arbeitsverträge in Deutschland sind oft von unnötiger Bürokratie geprägt. Während sie normalerweise in zweifacher Ausführung ausgedruckt, per Post versendet, unterschrieben und zurückgeschickt werden, fragen sich viele, ob dies auch digital möglich ist. Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel bestätigt, dass es grundsätzlich möglich ist, einen Arbeitsvertrag digital zu unterzeichnen. Dabei betont er, dass formlose Arbeitsverträge genauso wirksam sind wie solche, die handschriftlich mit blauer Tinte unterzeichnet wurden.

Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere bei Arbeitsverträgen mit Befristungsregelungen. Hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend erforderlich. Eine Nichtbeachtung dieser Schriftform führt nicht zur Ungültigkeit des Arbeitsvertrags, jedoch wird das Arbeitsverhältnis dann als unbefristet angesehen. In Deutschland gilt zudem das Nachweisgesetz, welches Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer unterzeichnet auszuhändigen.

Die Informationen gemäß dem Nachweisgesetz müssen nicht zwangsläufig im Arbeitsvertrag selbst enthalten sein, sondern können auch in einem separaten Dokument übermittelt werden. Dabei betont Görzel, dass das Nachweisgesetz keine Auswirkungen auf die grundsätzliche Wirksamkeit des Arbeitsvertrags hat. Es ist daher möglich, Arbeitsverträge digital zu unterzeichnen, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. In Köln ist Volker Görzel als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig und leitet den Fachausschuss Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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