Köln

Dein Recht auf Urlaubstage: Was bei Werkstudententätigkeit und Minijob zu beachten ist

Urlaubstage im Nebenjob: Wann muss der Arbeitgeber zahlen?

Im Rahmen von Werkstudententätigkeiten, Minijobs in Cafés oder kurzfristigen Anstellungen während der Sommerferien steht das Privatleben trotz nicht Vollzeitjobs im Fokus. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber die Auszahlung von Urlaubstagen verweigert? Laut Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, ist dies nicht rechtens, obwohl es in der Praxis oft anders aussieht. Tatsächlich müssen Urlaubstage bei allen genannten Anstellungsarten vom Arbeitgeber bezahlt werden, und vertragliche Klauseln, die dies umgehen, sind unwirksam.

In Deutschland haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr. Doch diese Anzahl basiert auf einer Fünf-Tage-Woche. In Teilzeitjobs kann die Berechnung der Urlaubstage komplizierter sein, da die Arbeitszeiten stark variieren können. Hier wird die Arbeitszeit in Stunden gemessen und mit einer Vollzeitstelle verglichen, um einen anteiligen Anspruch auf Urlaubstage festzulegen. Falls diese Urlaubstage während der Beschäftigung nicht gewährt wurden, müssen sie bei Arbeitsvertragsende ausgezahlt werden.

Nathalie Oberthür, als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), betont die Rechtsansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hinsichtlich der Bezahlung von Urlaubstagen, unabhängig von der Art der Anstellung. Es ist wichtig, sich der eigenen Rechte bewusst zu sein und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, wenn der Arbeitgeber Zahlungen verweigert.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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