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Cannabis-Gesetz in Köln: Ordnungswidrigkeiten und Kontrollen – Auf der Suche nach Verstößen

Das neue Cannabis-Gesetz, das seit dem 1. April in Kraft ist, hat zu bisher keinerlei Bußgeldern in Köln geführt. Dies stellt die Stadt und ihre Ordnungskräfte vor Herausforderungen, da sie für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig sind, die durch Verstöße gegen das Gesetz entstehen. Gemäß den Vorschriften des Gesetzes dürfen Erwachsene bis zu drei Cannabis-Pflanzen und 50 Gramm trockenes Marihuana für den Eigenkonsum besitzen, jedoch bleibt der Handel mit Cannabis weiterhin verboten.

Besondere Regelungen definieren, wo der Konsum von Cannabis gestattet ist und wo nicht. Beispielsweise ist das Kiffen in einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Jugendzentren und Spielplätze, öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr untersagt. Veranstaltungen, an denen Minderjährige teilnehmen, stellen ebenfalls Orte dar, an denen der Konsum von Cannabis untersagt ist.

Die Stadt Köln hat entschieden, keine spezielle „Kiffer-Patrouille“ einzusetzen, um die Einhaltung des Gesetzes zu kontrollieren, sondern setzt Mitarbeiter des Ordnungsdienstes ein, um sicherzustellen, dass die Vorschriften befolgt werden. Diese kontrollieren insbesondere den Schutz von Unbeteiligten, vor allem Kindern und Jugendlichen, und ahnden Verstöße gegen das Konsumverbot an bestimmten Orten wie Spielplätzen, Schulen und Sportstätten mit Priorität. Bislang hat kein einziges Bußgeld im Zusammenhang mit dem neuen Cannabis-Gesetz in Köln Verhängt.

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetags NRW, hat öffentlich die Kontrollpflicht der Kommunen kritisiert und fordert vom Bund und den Ländern weitere finanzielle Unterstützung für die kommunale Drogen- und Suchthilfe. Trotz der Herausforderungen, die das neue Cannabis-Gesetz mit sich bringt, wurden bisher in Köln keine Bußgelder verhängt, da oft der für Cannabis typische Geruch wahrgenommen wird, jedoch keine konkrete Person identifiziert werden kann, so eine Stadtsprecherin.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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