In einer aktuellen Entscheidung hat Aldi Süd den Verkauf seiner „Dubai Handmade Chocolate“ einstellen müssen. Dies wurde durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln veranlasst, die am 12. Januar 2025 erging. Das Gericht begründete sein Urteil mit dem Argument, dass die Schokolade tatsächlich nicht aus Dubai, sondern aus der Türkei stammt, was als Verbrauchertäuschung gewertet wird. Nach Angaben von t-online.de weckt die Bezeichnung „Dubai Handmade Chocolate“ den falschen Eindruck eines Imports aus der beliebten Reiseregion.
Die Entscheidung des Landgerichts basiert auf einer Klage von Andreas Wilmers, der den Süßwarenvertrieb Wilmers leitet und „echte“ Dubai-Schokolade vertreibt. Seine Klage zielt darauf ab, Verbraucher vor irreführenden Kennzeichnungen zu schützen. Wilmers begrüßt das Urteil und sieht es als wichtigen Schritt zur Wahrung von Transparenz und Konsumentenschutz. Die zuvor in den Regalen befindliche Schokolade wurde am 16. Dezember 2024 als „Alyan Dubai Chocolate“ eingeführt, doch das Verkaufsverbot gilt seit dem Erlass der einstweiligen Verfügung.
Verwirrende Kennzeichnung
Ein weiterer kritischer Punkt ist, dass der Hinweis auf der Verpackung, die Schokolade stamme aus der Türkei, nicht ausreichend ist, um den Verbrauchern die Herkunft korrekt zu kommunizieren. Der als „stellvertretender Hinweis“ auf der Rückseite angegebene Text, zusammen mit der Verwendung der englischen Sprache, unterstützt den Eindruck, es handele sich um ein importiertes Produkt aus Dubai. Zudem werden Informationen zu möglichen Lieferschwierigkeiten durch Sternchenhinweise kommuniziert, die ebenfalls Verwirrung stiften können. Diese Situation verstärkt die bereits bestehende Problematik in der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die in einer breiteren Diskussion um Ursprungshinweise auf Lebensmittel behandelt wird, wie auf lebensmittelklarheit.de erläutert.
Das Urteil des Landgerichts Köln ist nicht der erste Fall, der sich mit der Herkunftskennzeichnung von „Dubai Schokolade“ befasst. Ähnliche Fälle hat das Gericht in der Vergangenheit bereits gegen andere Anbieter entschieden, die ebenfalls die falsche Herkunft ihrer Produkte kommunizierten. Aldi Süd hat sich bislang nicht öffentlich zu dem Urteil geäußert, die Schokolade ist jedoch in den Regalen und im Online-Shop des Discounters nicht mehr verfügbar, obwohl sie weiterhin auf der Website beworben wird.
Herkunftskennzeichnung im Fokus
Die Diskussion um die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist in den letzten Jahren zunehmend in den Vordergrund gerückt. Insbesondere bei bestimmten Lebensmittelgruppen ist eine Angabe des Ursprungslandes gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen frisches Obst und Gemüse sowie Fleischprodukte. Auf lebensmittelzeitung.net wird darauf hingewiesen, dass der fehlende Hinweis auf die tatsächliche Herkunft von „Dubai Handmade Chocolate“ nicht nur die Verbraucher irreleitet, sondern auch das Vertrauen in die Lebensmittelsicherheit und -qualität untergräbt. Die EU hat bereits in der Vergangenheit die Einführung strengerer Herkunftskennzeichen in Erwägung gezogen, jedoch wurden solche Vorstöße oft als zu organisatorisch aufwendig und kostenintensiv eingestuft.
Das Urteil gegen Aldi Süd ist somit ein deutliches Zeichen dafür, wie wichtig es ist, Transparenz in der Lebensmittelkennzeichnung zu schaffen und Verbraucher vor irreführenden Informationen zu schützen. Die Reaktionen der Verbraucher und der Branche auf die Entscheidung könnten langfristig Einfluss auf die Praxis der Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln haben.