Ein außergewöhnlicher Vorfall ereignete sich am 28. Januar 2025 an der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße in Köln, als ein achtjähriger Schüler 15.000 Euro in einem Blumenkasten auf dem Schulhof fand. Das Geld war in 50-Euro-Scheinen verstaut und mit Erde bedeckt. Bei seiner Entdeckung bemerkte der Junge zunächst einen einzelnen Geldschein, für dessen genauer Untersuchung er das von ihm entdeckte Geldbündel unter einer Erdschicht fand. Der Schüler informierte sofort eine Aufsichtsperson, die umgehend die Schulleitung und die Polizei verständigte, wie Merkur berichtet.

Die Polizei sicherte das Geld und bewahrte es zunächst auf der Wache auf. Bislang gibt es keine Hinweise auf einen rechtmäßigen Besitzer des Geldes, jedoch wird vermutet, dass es möglicherweise aus Drogengeschäften stammen könnte. Solche Verstecke für Geld sind an bekannten Drogenumschlagplätzen nicht ungewöhnlich, während dieser Fund an einer Schule als besonders ungewöhnlich gilt. Die Polizei fordert Zeugen auf, sich unter der Telefonnummer 0221 229-0 zu melden, um eventuell weitere Informationen zu erhalten, wie t-online hinzufügt.

Fundbüro und Finderlohn

Das gefundene Geld wurde an das Kölner Fundbüro übergeben, wo es für einen Zeitraum von sechs Monaten verwahrt wird. Sollte sich in dieser Zeit der rechtmäßige Eigentümer melden, könnte der Junge Anspruch auf einen gesetzlichen Finderlohn haben. Die Rechtslage hierzu ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach § 965 BGB hat der Finder eine Anzeigepflicht und muss den Fund unverzüglich melden, was in diesem Fall bereits geschehen ist.

Der Finderlohn für diesen Betrag könnte in Höhe von 5 % des Wertes bis 500 Euro und 25 Euro plus 3 % des Wertes über 500 Euro ausfallen, wie Juraforum erklärt. Da das Gesamtvolumen 15.000 Euro beträgt, könnte das finanzielle Entgelt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt wird, beträchtlich ausfallen. Das Geld wird, sollte der Besitzer nicht gefunden werden, letztlich in den Besitz der Stadt Köln übergeben.

Die Situation ist ein guter Reminder, wie wichtig es ist, gefundene Werte korrekt zu melden. Im vorliegenden Fall hat der Junge durch seine ehrliche Handlung nicht nur rechtlich korrekt gehandelt, sondern zeigt auch ein vorbildliches Beispiel für Verantwortungsbewusstsein. Die Schulleitung und die Polizei lobten seine Vorgehensweise und hoben die Bedeutung von Ehrlichkeit hervor.

Während die Ermittlungen weitergehen, bleibt der Fund eine spannende und informative Geschichte für die Schulgemeinschaft und darüber hinaus.