Am Freitagnachmittag, dem 14. März 2025, kam es am Bahnhof in Kaldenkirchen zu einem Polizeieinsatz, als die Bundespolizei einen 24-jährigen Polen kontrollierte. Während der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kleve wegen Diebstahl vorlag. Doch der Mann hatte Glück: Er beglich sofort die fällige Geldstrafe von 202,50 Euro, einschließlich aller Kosten, und konnte damit eine drohende Haftstrafe von acht Tagen abwenden.
Nach der Zahlung durfte der Mann seine Reise fortsetzen, während die Bundespolizei den Fall erfolgreich abschloss. Ein weiteres Beispiel, wie man durch die sofortige Erledigung von rechtlichen Verpflichtungen einer unangenehmen Situation entkommen kann!