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Innenministerium verbietet Polizeibeamten Kiffen am Arbeitsplatz

Neue Richtlinien: Was bedeutet das Cannabis-Verbot für Polizisten im Dienst?

Das Innenministerium hat in einem Erlass an alle Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen klargestellt, dass Polizeibeamte während ihrer Dienstzeit kein Cannabis konsumieren dürfen und auch nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel zur Arbeit erscheinen dürfen. Der Erlass, von dem der „Kölner Stadt-Anzeiger“ zuerst berichtete und der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, beinhaltet jedoch Ausnahmen. Innenminister Herbert Reul (CDU) betonte gegenüber den „Westfälischen Nachrichten“, dass er diese Maßnahme ergreifen müsse, um rechtlich abgesichert zu sein und jeglichen Spielraum in dieser Frage auszuschließen. Bereits kurz vor der Teil-Legalisierung von Cannabis am 1. April hatte das Innenministerium am 28. März einen entsprechenden Erlass herausgegeben.

Gemäß dem zwei Seiten umfassenden Papier ist es allen Polizeibediensteten untersagt, während ihres Dienstes berauschende Mittel zu konsumieren, insbesondere Cannabis. Polizeibeamte dürfen nicht unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen berauschenden Substanzen ihrer Arbeit nachgehen, besonders dann nicht, wenn sie eine Dienstwaffe tragen oder ein Polizeifahrzeug lenken. Ausnahmen können im Fall von dienstlichen oder medizinischen Gründen gemacht werden, müssen jedoch gesondert geregelt werden. Der Erlass schließt mit der Ankündigung weiterer Regelungen in dieser Angelegenheit.

Die Frage, ob Polizisten in ihrer Freizeit Cannabis konsumieren dürfen, solange sie nüchtern zum Dienst erscheinen, wird in dem Erlass nicht behandelt. Michael Mertens, der NRW-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), äußerte zudem Zweifel an einer hypothetischen Regelung in dieser Hinsicht, indem er darauf hinwies, dass ein solches Vorgehen auch ein generelles Alkoholverbot für die Polizei nach sich ziehen könnte.

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Lebt in Stuttgarts Umland und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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