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Verbotsforderung von Union: Kein Lachgasverkauf an Minderjährige in Gifhorn.

Die Union im Bundestag setzt sich dafür ein, den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu verbieten. Laut Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) birgt die Verwendung von Lachgas für Kinder und Jugendliche Risiken, darunter psychische Abhängigkeit, Ohnmacht, Lähmungen und Herzbeschwerden. Warnungen von Ärzteschaft und Polizei bestärken die Forderung nach gesetzlichen Maßnahmen, um den Missbrauch von Lachgas als Partydroge zu unterbinden.

Lachgas, auch bekannt als Distickstoffmonoxid (N2O), wurde vor über 200 Jahren erstmals in der Medizin zur schmerzfreien Behandlung eingesetzt. Trotz der Einführung anderer Narkosemittel hat der Konsum von Lachgas, insbesondere unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen, zugenommen. In Deutschland ist der Verkauf und Konsum von Lachgas nicht verboten, da es nicht als Droge gemäß dem Betäubungsmittelgesetz eingestuft ist.

Anwohner in Gifhorn haben ihren Unmut über einen Warenautomaten geäußert, der neben Süßigkeiten und E-Zigaretten auch Lachgasflaschen anbietet. Der Stadtelternrat hat die lokalen Behörden aufgefordert, gegen den Verkauf in der Nähe von Schulen und Kitas vorzugehen. Zudem haben sie einen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verfasst, um auf die Gefahren für Kinder und Jugendliche hinzuweisen.

Hausärzte schließen sich der Forderung nach strengeren Regulierungen an und betonen die Notwendigkeit, insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Risiken des Lachgas-Konsums zu schützen. Die Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, plädiert für eine strengere Kontrolle des Lachgasverkaufs, wie es bereits in anderen europäischen Ländern praktiziert wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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