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Neue EU-Gesetze zur Künstlichen Intelligenz: Was bedeutet das für Bürger und Unternehmen?

Das EU-Gesetz zur Künstlichen Intelligenz (KI) steht kurz davor, die letzte Hürde zu nehmen, da es heute beim Ministerrat in Brüssel verabschiedet werden soll. Ziel des Gesetzes ist es, die Nutzung von KI in der Europäischen Union sicherer zu gestalten. Es legt fest, dass KI-Systeme transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sein müssen. Ein wichtiger Aspekt ist die menschliche Überwachung dieser Systeme.

Ursprünglich basieren die Pläne auf einem Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021. Besonders risikoreiche KI-Systeme, die beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen strenge Anforderungen erfüllen. Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, wie das „Social Scoring“ zur Bewertung sozialen Verhaltens, sollen vollständig verboten werden.

Das Gesetz betrifft vor allem Anbieter und Betreiber von KI-Systemen innerhalb der EU. Es beinhaltet auch Regelungen zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, die grundlegend nicht erlaubt sein soll, außer in spezifischen Fällen wie der Verfolgung bestimmter schwerwiegender Straftaten durch Polizei und Sicherheitsbehörden.

Sanktionen, einschließlich Geldstrafen, sind vorgesehen, wenn Unternehmen gegen die Vorschriften des Gesetzes verstoßen. Bürgerinnen und Bürger, die Verstöße feststellen, können sich an nationale Behörden wenden, um Beschwerden einzureichen und bei Bedarf Überwachungsverfahren einzuleiten. Das EU-KI-Gesetz soll somit einen wichtigen Schritt zur Regulierung und Sicherheit im Bereich der künstlichen Intelligenz innerhalb der Europäischen Union darstellen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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