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AfD-Politiker Björn Höcke verurteilt: Verteidiger legen Rechtsmittel ein

Nach der Verurteilung von Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle haben alle drei Verteidiger des AfD-Politikers Rechtsmittel eingelegt. Sowohl Rechtsanwalt Ralf Hornemann als auch die anderen beiden Anwälte von Höcke, Ulrich Vosgerau und Philip Müller, haben Revision eingelegt, wie von der Deutschen Presse-Agentur bestätigt wurde. Das Gericht hatte Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt, da er in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte.

Das Urteil gegen den 52 Jahre alten Thüringer AfD-Chef wird vorerst nicht rechtskräftig sein, da alle drei Verteidiger des Vorgehens Einspruch erhoben haben. Höcke selbst hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vor Gericht bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten und eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro gefordert. Das Landgericht entschied schließlich, den Politiker zu 100 Tagessätzen zu je 130 Euro zu verurteilen.

Mit dem Einlegen der Revision wird der Fall an den Bundesgerichtshof weitergeleitet. Dort wird das Urteil auf mögliche Gesetzesverletzungen überprüft, ohne dass neue Beweise erhoben werden. Es ist bisher nicht bekannt, ob die Staatsanwaltschaft ebenfalls Revision eingelegt hat, wie es im Anschluss an das Urteil angekündigt worden war.

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