Hochsauerlandkreis

Fristverlängerung für Führerschein-Umtausch in Cyberangriff betroffenen Kreisen bis 2025

Nach einem Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT (SIT) sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisen Hochsauerlandkreis, Kreis Soest, Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein seit Anfang November stark eingeschränkt. Dies hat zu einem erheblichen Antragsstau bei vielen Vorgängen geführt, darunter der Pflichtumtausch der Führerscheine für die Einwohnerinnen und Einwohner. Die Bezirksregierung Arnsberg hat aufgrund dieser Situation die Frist für den Pflichtumtausch in diesen Kreisen bis zum 19. Januar 2025 verlängert.

Gemäß den Anforderungen der 3. EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden. Der Umtausch ist in Deutschland nach Jahrgängen gestaffelt, wobei die reguläre Frist für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 bereits am 19. Januar 2024 abgelaufen ist.

Für die Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnisdokumenten aus den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970, die vor 2013 ausgestellt wurden und in den genannten Kreisen leben, gilt die Fristverlängerung bis zum 19. Januar 2025 durch eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg. Die Allgemeinverfügung tritt am 25. Mai 2024 in Kraft und empfiehlt den Betroffenen, eine Kopie mitzuführen, wenn sie im öffentlichen Verkehr unterwegs sind.

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