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Verbot von Cannabis auf Cranger Kirmes zum Schutz von Minderjährigen

Die Stadt Herne hat entschieden, dass auf der Cranger Kirmes zukünftig kein Cannabis konsumiert werden darf. Ordnungsdezernent Frank Burbulla hat dies als Maßnahme zum Schutz von Minderjährigen angekündigt, da die Kirmes als familienfreundliche Veranstaltung konzipiert ist. Durch eine Allgemeinverfügung wird der Konsum von Cannabis während des Volksfestes untersagt, was es ermöglicht, Verstöße als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, beispielsweise durch Bußgelder oder Platzverweise.

Ursprünglich plante die Stadt, die Entscheidung über das Cannabisverbot erst kurz vor Beginn der Kirmes zu treffen. Doch nun wurde die Ankündigung vorzeitig gemacht. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen veröffentlichte etwa anderthalb Monate nach der Teilliberalisierung von Cannabis entsprechende Regelungen, darunter auch die Möglichkeit, das Verbot bei Großveranstaltungen und Volksfesten umzusetzen. Frank Burbulla betonte, dass er keine Verzögerungstaktik verfolge und rasch handeln möchte.

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Das Verbot von Cannabis auf der Cranger Kirmes ist Teil einer breiteren gesetzlichen Regelung des Umgangs mit der Droge in öffentlichen Veranstaltungen. Diese Maßnahme dient insbesondere dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den potenziell schädlichen Auswirkungen von Cannabis. Die Stadt Herne reagiert somit auf die gesetzlichen Vorgaben und sorgt für eine sichere und familienfreundliche Atmosphäre auf dem Volksfest.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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