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Terrorprozess gegen Reichsbürger in Frankfurt: Umsturz mit Sturm auf den Bundestag geplant

In Frankfurt am Main hat der zweite Terrorprozess gegen die sogenannte „Reichsbürger„-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß begonnen. Neun Männer und Frauen, darunter ein ehemaliger AfD-Bundestagsabgeordneter und Ex-Bundeswehrsoldaten, müssen sich gemeinsam mit dem 72-jährigen Reuß vor dem Oberlandesgericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, Mitglieder in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein oder diese unterstützt zu haben.

Dieses Verfahren ist Teil von drei Mammutprozessen gegen die „Reichsbürger“-Gruppe. Der erste begann Ende April in Stuttgart, während der dritte in München ab dem 18. Juni stattfinden wird. Die Angeklagten wurden bei einer großangelegten Anti-Terror-Razzia im Dezember 2022 entlarvt. Laut Anklage plante die Gruppe ab August 2021 einen gewaltsamen Umsturz, bei dem bewaffnete Mitglieder das Reichstagsgebäude stürmen und Abgeordnete festnehmen sollten.

Die Anklage umfasst auch die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, da konkrete Schritte wie die Rekrutierung von Militärpersonal unternommen wurden. Die Angeklagten hegen eine tiefe Abneigung gegen staatliche Institutionen und die demokratische Grundordnung. Sie folgen einem Netzwerk von Verschwörungsmythen und behaupten, dass das Deutsche Reich weiterhin besteht und die Bundesrepublik nicht anerkennen.

Im Rahmen dieses Prozesses ist eine eigene Staatsordnung mit Reuß als Staatsoberhaupt und Rüdiger von Pescatore als Leiter des militärischen Arms der Gruppe skizziert worden. Die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann sollte das Ressort Justiz übernehmen. Der Prozess erfordert strenge Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich einer eigens errichteten Metallhalle mit 1300 Quadratmetern Fläche am Stadtrand von Frankfurt.

Von den ursprünglich zehn Angeklagten ist einer im März verstorben, sodass neun vor Gericht stehen. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft pro Anklagepunkt, mit einer möglichen Gesamtstrafe von bis zu 15 Jahren. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten. Der Prozess wird voraussichtlich 260 Zeugen umfassen und basiert auf umfangreichen Dokumenten, die in 801 Ordnern vorliegen.

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