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Marco Wanderwitz plant AfD-Verbotsantrag im Bundestag: Neue Bündnisse fordern entschiedene Maßnahmen

Wanderwitz: Genug Unterstützung für den AfD-Verbotsantrag gefunden

Chemnitz (dpa) – Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz hat angekündigt, im Bundestag einen Antrag auf ein Verbot der AfD einzubringen und behauptet, genügend Unterstützung dafür gefunden zu haben. Wanderwitz argumentiert, dass die Partei rund um die Uhr Hass und Hetze verbreitet und versucht, den demokratischen Rechtsstaat abzuschaffen. Er betont, dass ein Verfahren zum Verbot einer Partei mit hoher Wählerzustimmung zwar langwierig sein könnte, aber notwendig ist, um Schäden für die Demokratie abzuwenden.

Der ehemalige Ost-Beauftragte der Bundesregierung reagierte auf die Bestätigung der Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Oberverwaltungsgericht Münster im Mai. Wanderwitz beabsichtigt, den Verbotsantrag zu aktualisieren und gut zu begründen, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Er betonte, dass der demokratische Rechtsstaat nicht tatenlos zusehen könne, wie eine Partei, die völkisch-rassistisches Gedankengut verbreitet, agiert.

Neues Bündnis unterstützt den Verbotsantrag

Eine neue Kampagne mit dem Titel «Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt» fand ebenfalls Zuspruch in der politischen Landschaft. Unterstützer sind der Stiftungsdirektor der Gedenkstätte Buchenwald, Jens-Christian Wagner, der Sozialexperte Ulrich Schneider sowie Aktivisten, Verbände und Beratungsstellen. Sie sehen im Verbot der AfD die Möglichkeit, die Struktur der Partei zu zerschlagen und ihr die staatliche Finanzierung zu entziehen.

Katina Schubert, die Bundesgeschäftsführerin der Linken, sprach sich ebenfalls für ein Verbot aus und betonte, dass es an der Zeit sei, ernsthaft über diesen Schritt nachzudenken. Historisch betrachtet waren seit der Gründung der Bundesrepublik nur zwei Parteiverbote erfolgreich: gegen die neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) im Jahr 1952 und gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) im Jahr 1956.

Die Diskussion um ein mögliches Verbot der AfD wird auch international aufmerksam verfolgt, da die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wegweisend sein könnte für den Umgang mit radikalen Parteien in anderen Ländern Europas. Der Ausgang eines solchen Verfahrens birgt politische und gesellschaftliche Implikationen, die weit über Deutschland hinausreichen könnten.

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