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Illegale Nutzung des Restaurants am Ballermann – Tod und Verletzte nach Balkonterrasse-Einsturz

Nach Angaben der Behörden hatten die Besitzer des am Ballermann auf Mallorca eingestürzten Restaurants keine Betriebslizenz für die Balkonterrasse. Das Unglück auf der spanischen Urlaubsinsel forderte vier Menschenleben, darunter zwei Deutsche. Die vorläufigen Ermittlungsergebnisse deuten darauf hin, dass die Nutzung des ersten Stockwerks des Medusa Beach Club illegal war, wie Palmas Bürgermeister Jaime Martínez vor Journalisten erklärte.

Das Rathaus plant, die Erkenntnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls als Nebenkläger in einem Gerichtsprozess aufzutreten. Martínez betonte, dass Gesetze befolgt werden müssten und illegale Bauarbeiten oder Veranstaltungen ohne Erlaubnis nicht akzeptabel seien.

Die ersten Untersuchungen zeigen, dass die übermäßige Belastung der illegal errichteten und als nicht begehbar eingestuften Terrasse zum Einsturz führte. Es wird angenommen, dass sich zum Zeitpunkt des Unglücks 21 Personen im ersten Stock befanden. Niederländische Gäste sollen vor dem Einsturz Tische auf die Terrasse gestellt haben, was wahrscheinlich zum Zusammenbruch beigetragen hat.

Es wurde bekannt gegeben, dass schon vor dem Einsturz des Lokals ein Verfahren gegen das Lokal eingeleitet wurde, aufgrund von Umbauarbeiten, die trotz Ablehnungsbescheid durchgeführt wurden. Bezüglich der Schuldfrage erklärte der Bürgermeister, dass es unmöglich sei, alle 5000 Restaurants und Lokale in der Stadt zu kontrollieren. Im Sommer sind daher strenge Kontrollen, insbesondere an der Playa, geplant. Die Stadtverwaltung verfügt über zehn Inspektoren für diese Aufgabe.

Unter den 14 nach dem Unglück in Krankenhäuser gebrachten Verletzten, überwiegend Niederländer, befanden sich auch drei Deutsche. Eine Person befindet sich noch im Krankenhaus, allerdings bereits auf der normalen Station.

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