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Haftbefehle gegen Netanjahu und Hamas-Anführer beantragt: Kontroverse im Gaza-Krieg

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den Anführer der Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, beantragt. Karim Khan ermittelt im Zusammenhang mit mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zuge des Gaza-Krieges. Weitere Haftbefehle sollen gegen Israels Verteidigungsminister Joav Galant sowie Sinwars Stellvertreter Mohammed Deif und den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija verhängt werden. Diese Anträge lösten sowohl Empörung als auch heftige Kritik aus, sowohl seitens der Betroffenen als auch aus den USA.

Den Hamas-Führern werden von Ankläger Khan Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, darunter „Ausrottung“, Mord, Geiselnahme, Vergewaltigungen und Folter. Es wird gefordert, dass alle israelischen Geiseln freigelassen und sicher zu ihren Familien zurückgeführt werden. Ministerpräsident Netanjahu und Verteidigungsminister Galant werden beschuldigt, für das Aushungern von Zivilisten und willkürliche Tötungen verantwortlich zu sein. Trotz des Rechts auf Verteidigung gegen Angriffe betonte Khan die Verpflichtung, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten.

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Der Gaza-Krieg wurde durch ein Massaker mit über 1200 Toten ausgelöst, das am 7. Oktober von Hamas-Terroristen und anderen Gruppen in Israel begangen wurde. Die Zahl der getöteten Palästinenser beläuft sich laut Angaben der Gesundheitsbehörde auf 35.456, ohne klare Unterscheidung zwischen Zivilisten und Kämpfern. Die Entscheidung über die beantragten Haftbefehle liegt nun bei den Richtern des IStGH, die bei Bestätigung der Vorwürfe ein Hauptverfahren einleiten können.

Die Anträge gegen Netanjahu und Galant wurden von Israel scharf kritisiert, ebenso wie die Hamas die Anträge gegen ihre Anführer ablehnte. Die USA äußerten ebenfalls heftige Kritik am Vorgehen des Chefanklägers. Es wird angemerkt, dass das Gericht zwar keine Vollstreckung der Haftbefehle durchführen kann, die Bewegungsfreiheit der Gesuchten jedoch stark eingeschränkt ist. Vertragsstaaten des IStGH sind verpflichtet, Beschuldigte festzunehmen und an Den Haag zu überstellen. Israel erkennt das Gericht nicht an, jedoch sind die palästinensischen Gebiete Vertragsstaat. Damit darf der IStGH-Ankläger auch gegen Personen aus diesen Gebieten ermitteln.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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