Herne

Gerichtsurteil: Hotelurlaub in Costa Rica – Entfernung zum Strand führt zu Schadenersatzforderung

1,3 Kilometer zum Traumstrand – Keine «wenige Gehminuten» wie versprochen

Der Traum von wunderschönen Stränden und exquisiten Restaurants wurde für eine Frau und ihre neunjährige Tochter auf ihrer Reise nach Costa Rica zu einem Albtraum. Statt des versprochenen Boutique-Hotels, das sich angeblich nur wenige Gehminuten vom Strand befinden sollte, standen sie vor der Realität von 1,3 Kilometern Entfernung, die sogar für erfahrene Läufer eine Herausforderung darstellten.

Die Enttäuschung war groß, als die Mutter nach einem langen Tag Anreise feststellte, dass sie ein Taxi zum Strand nehmen musste, anstatt gemütlich spazieren zu gehen. Nach Rücksprache mit einem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, entschied sie sich, ein Ersatzhotel zu buchen. Die Kosten für diese Unannehmlichkeiten und den verlorenen Urlaubstag forderte sie nun vom Veranstalter zurück – und das Gericht gab ihr Recht.

Das Amtsgericht München entschied, dass die Beschreibung des Hotels als «nur wenige Gehminuten» irreführend war, da die 1,3 Kilometer selbst bei einem schnellen Tempo von 15,6 Kilometern pro Stunde nicht in fünf Minuten zurückgelegt werden konnten. Besonders kritisch sah das Gericht die Tatsache an, dass es sich bei der Reise um eine hochpreisige Luxusreise handelte, bei der die Erwartungen entsprechend hoch waren.

Der Reiseveranstalter, der mit unvergesslichen Luxusreisen wirbt, sah sich mit den eigenen Ansprüchen konfrontiert und musste nun die Kosten für das Ersatzhotel und Schadenersatz in Höhe von insgesamt 1795 Euro tragen. Das Urteil zeigt, dass die Einhaltung von Werbeversprechen und die Berücksichtigung von Kundenbedürfnissen von entscheidender Bedeutung sind, um das Vertrauen der Reisenden zu gewinnen und zu behalten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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