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EU führt Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ein und verschärft Regeln gegen Geldwäsche

Die EU hat beschlossen, eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einzuführen, um den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Diese Regelung wird in drei Jahren in Kraft treten und gilt nicht für Transaktionen zwischen zwei Privatpersonen, die nicht beruflich mit dem Verkaufsobjekt handeln. Es besteht jedoch die Möglichkeit für nationale Regierungen, eine niedrigere Höchstgrenze festzulegen.

In Deutschland gab es bisher keine Bargeldobergrenze, jedoch müssen Personen, die Beträge über 10.000 Euro bar zahlen möchten, ihren Ausweis vorlegen und die Herkunft des Geldes nachweisen. Händler sind verpflichtet, diese Informationen zu erfassen und aufzubewahren. Die neuen Regeln geben den Finanzermittlungsstellen, wie dem beim Zoll angesiedelten deutschen Finanzermittlungsdienst, zusätzliche Befugnisse, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Die neuen Vorschriften erweitern auch die Verpflichtungen von Banken, Casinos und nun auch Händlern von Luxusgütern sowie Anbietern von Krypto-Vermögenswerten, ihre Kunden zu überprüfen und verdächtige Aktivitäten zu melden. Unter bestimmten Bedingungen sollen sogar Profifußballvereine und -agenten dazu verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen. Zur Überwachung der Regeln ist die Einrichtung einer neuen Behörde in Frankfurt geplant, die „Anti-Money Laundering Authority“ (AMLA). Diese Behörde wird Mitte nächsten Jahres den Betrieb aufnehmen und die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen.

Das EU-Parlament hat bereits grünes Licht für die neuen Vorschriften gegeben. Die Gesetzestexte müssen nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie endgültig in Kraft treten können.

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