Paris – In einem bedeutenden Urteil hat eine Pariser Strafkammer drei hochrangige syrische Geheimdienstmitarbeiter in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Männer wurden wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen schuldig gesprochen. Die Verurteilten, Ali Mamluk, Dschamil Hassan und Abdel Salam Mahmud, werden beschuldigt, für den Tod von zwei französischen Staatsbürgern in Syrien verantwortlich zu sein.
Ali Mamluk war Direktor des nationalen syrischen Sicherheitsbüros und ein enger Vertrauter des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad. Dschamil Hassan leitete bis vor einigen Jahren den syrischen Luftwaffengeheimdienst und soll während seiner Amtszeit Hunderte Oppositionelle gefoltert und ermordet haben. Abdel Salam Mahmud war zuständig für die Ermittlungsabteilung des Luftwaffengeheimdienstes auf einem Militärflughafen bei Damaskus.
Der Fall bezieht sich auf zwei französisch-syrische Staatsbürger, die 2013 in Damaskus vom Luftwaffengeheimdienst festgenommen wurden. Obwohl offiziell Sterbeurkunden ausgestellt wurden, haben die Angehörigen der Männer nie die Leichen gesehen. Zeugenaussagen zufolge wurden die Opfer zu einem Flughafen in Damaskus gebracht, wo Tausende Oppositionelle gefangen gehalten, gefoltert und getötet wurden.
Dieses Urteil markiert einen wichtigen Schritt, da es das erste Mal ist, dass hochrangige Vertreter des syrischen Regimes wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt wurden. Rechtsanwältin Clémence Bectarte, die mehrere Nebenkläger vertrat, betonte die Bedeutung dieses Urteils für die Hunderttausende von Syrern, die noch auf Gerechtigkeit warten. Dieser Fall symbolisiert somit einen bedeutenden Schritt in Richtung der Rechenschaftspflicht für Verbrechen im syrischen Bürgerkrieg.