Die Kreispolizeibehörde Herford informiert über die strengen neuen Regelungen zum Waffenrecht, die den Umgang mit Springmessern grundsätzlich verbieten. Dies umfasst Erwerb, Besitz, Führung, Überlassung und Verbringen der Messer. Lediglich Personen mit einem berechtigten Interesse, z.B. für berufliche Zwecke, dürfen unter strengen Auflagen Ausnahmen beantragen. So darf die Klinge maximal 8,5 cm lang und nur einseitig geschliffen sein, während sie nur seitlich aus dem Heft herausragen darf.
Um betroffenen Bürgern, die vor der Gesetzesänderung legal ein Springmesser besaßen, entgegenzukommen, wurde eine bundesweite Amnestieregelung eingeführt. Bis zum 1. Oktober 2025 können diese Messer straffrei bei der Polizei abgegeben werden.