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Klare Kosten: Zahnspangenabdeckung für Kinder – Was zahlt die Kasse?

Beim Durchbrechen der neuen Eckzähne eines Kindes kann es vorkommen, dass diese weit oben erscheinen, was auf Fehlstellungen hinweisen kann. Eine Zahnspange ist eine gängige Lösung, um solche Probleme zu korrigieren. Doch viele Eltern fragen sich, welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden und welche sie selbst tragen müssen.

Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine medizinisch notwendige Zahnspange bei Kindern. Dabei orientieren sie sich an festgelegten Kriterien, die bestimmen, ob eine Behandlung von der Kasse getragen wird oder als ästhetisch bedingt gilt und somit privat bezahlt werden muss. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die genauen Leistungen und Kosten zu informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Zu den Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden, gehören in der Regel die Grundversorgung sowie medizinisch notwendige Korrekturen. Dazu zählen zum Beispiel die Behandlung von Fehlstellungen, die Funktionsfähigkeit des Kiefers betreffen und das Kauen oder Sprechen beeinträchtigen. Auch die regelmäßigen Kontrolltermine und Anpassungen der Zahnspange sind meist im Leistungsumfang enthalten.

Allerdings gibt es auch Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören in der Regel ästhetische Korrekturen, die rein kosmetischen Zwecken dienen und nicht die Gesundheit des Kindes beeinträchtigen. In solchen Fällen müssen die Eltern die Kosten für die Zahnspange selbst tragen. Daher ist es ratsam, vor Beginn der Behandlung genau zu klären, welche Leistungen von der Kasse übernommen werden und welche privat abgerechnet werden müssen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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