Ein 61-jähriger deutscher Tourist wurde in Griechenland festgenommen, nachdem er mit einer antiken Säule im Kofferraum seines Autos erwischt wurde. Die Festnahme erfolgte in der Hafenstadt Patras, während er versuchte, mit der Fähre nach Italien zu reisen. Die griechischen Behörden beschlagnahmten nicht nur die Säule, sondern auch das Fahrzeug sowie ein Handy und einen Laptop des Mannes. Der Deutsche steht im Verdacht, gegen das griechische Antiquitätenrecht verstoßen zu haben, welches mit strengen Strafen belegt ist.

Der Beschuldigte war zwei Tage in Untersuchungshaft, bevor er einem Richter vorgeführt wurde. Laut seiner Verteidigung habe er die Säule an der Akropolis in Athen gekauft und sei sich dessen, dass es sich um ein antikes Objekt handelte, nicht bewusst gewesen. Er glaubte, es handele sich lediglich um eine Attrappe. Die Polizei glaubt dieser Ausrede jedoch nicht und ordnete weitere Untersuchungen an. Letztlich wurde der Tourist unter Auflagen freigelassen, bekam jedoch ein Ausreiseverbot.

Rechtliche Grundlagen für den Antiquitätenhandel

Der illegale Antiquitätenhandel in Griechenland stellt ein ernstes Verbrechen dar, das das kulturelle Erbe des Landes beeinflusst. Die griechischen Gesetze, insbesondere das Gesetz Nr. 3028/2002, stellen sicher, dass die nationale kulturelle Identität und Geschichte geschützt ist. Diese rechtlichen Bestimmungen betreffen nicht nur die Ausfuhr von historischen Objekten, sondern auch deren Besitz, Verkauf und Handel ohne Genehmigung des griechischen Kulturministeriums.

Artikel 54 des besagten Gesetzes kategorisiert den Antiquitätenhandel als ernsthafte Straftat, die mit schwerwiegenden Strafen geahndet werden kann. In besonders gravierenden Fällen, beispielsweise beim Handel mit Objekten von erheblicher historischer oder archäologischer Bedeutung, können Haftstrafen von bis zu zehn Jahren oder sogar lebenslange Freiheitsstrafen verhängt werden. Fines für solche Verstöße können erhebliche Höhen erreichen und die beschlagnahmten Vermögenswerte werden eingezogen.

Kulturelles Erbe und internationale Bestimmungen

Die Problematik des Antiquitätenhandels ist nicht nur national, sondern auch international von Bedeutung. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 116/2009 regelt die Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Europäischen Zollgebiet, um das kulturelle Erbe zu schützen. Darüber hinaus gibt es internationale Übereinkommen, wie das UNESCO-Übereinkommen von 1970, die darauf abzielen, den illegalen Handel mit Kulturgütern zu verhindern.

Die betroffenen Kategorien geschützter Kulturgüter reichen von Objekten vor 1453 bis hin zu bestimmten Artefakten aus dem Zeitraum 1453 bis 1830. Letztere benötigen jedoch besondere Genehmigungen zur Ausfuhr. Die Wahrscheinlichkeit einer Verhaftung für illegale Ausfuhrversuche ist hoch, und das griechische Recht sieht drastische Strafen vor, unter anderem Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren für solche Verstöße.

Die Fälle von Antiquitätenhandel und -schmuggel verdeutlichen die Notwendigkeit einer effektiven rechtlichen Vertretung in solchen komplexen Angelegenheiten. Betroffene benötigen dringend juristische Hilfe, um die oft severely gravierenden Konsequenzen einer Verurteilung zu vermeiden. Wie die Econlaw betont, können leichtverständliche rechtliche Beratungen und Verteidigungen einen entscheidenden Unterschied machen.