Heinsberg

Gütliche Einigung: Laguna Beach darf nur noch eingeschränkt betrieben werden

Am Aachener Verwaltungsgericht fand eine langwierige Verhandlung zwischen der Stadt Heinsberg, dem Betreiber des Lokals Laguna Beach und einem Anwohner des Lago Laprello statt. Die Diskussion drehte sich um die Erweiterung des Gastronomiebetriebes, gegen die der Anwohner geklagt hatte. Letztendlich einigten sich die Parteien darauf, dass nur bestimmte Bereiche für die Gastronomie genutzt werden dürfen, vorhandene Sitzgelegenheiten teilweise entfernt werden und der Betrieb nach 22 Uhr nicht mehr gestattet ist. Ebenso wird der Parkplatz verschlossen und der Verkauf von Getränken nur noch für den sofortigen Verzehr erlaubt sein. Der Betreiber der Gaststätte verpflichtete sich außerdem, eine Immissionsprognose zu erstellen und eine neue Baugenehmigung für den gesamten Betrieb zu beantragen.

Um die Lärmimmissionen zu reduzieren, werden bauliche Maßnahmen in der Gastronomie durchgeführt. Dies beinhaltet den Ausbau einer Außentür, die Verstärkung der Außenwände zur Lärmminderung und die Fertigstellung der Arbeiten innerhalb von vier Wochen nach Gerichtstermin. Der Vergleich sieht auch vor, dass nur bis 22 Uhr Veranstaltungen mit maximal vier pro Monat durchgeführt werden dürfen, ohne Diskjockeys oder Livemusik. Der Betreiber des Laguna Beach betonte, dass die Baugenehmigung bestehen bleibt und ein für alle Seiten akzeptabler Weg gefunden werden sollte. Es wurde betont, dass durch die getroffenen Maßnahmen alle Anwohner und Betreiber von Gastronomien sowie der Wohnmobilplatz von zukünftigen Messwerten profitieren können.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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