Heinsberg

Gastronomiebetrieb Laguna Beach: Einigung nach Verhandlung am Aachener Verwaltungsgericht

Am Aachener Verwaltungsgericht wurde über eine Baugenehmigung zur Erweiterung des Lokals Laguna Beach verhandelt, die zuvor von einem Anwohner des Lago Laprello angefochten wurde. Nach intensiver Diskussion einigten sich die Beteiligten darauf, dass nur bestimmte Bereiche für die Gastronomie genutzt werden dürfen. Sitzgelegenheiten müssen teilweise entfernt und der Betrieb der Gastronomie nach 22 Uhr untersagt werden. Zudem ist der Verkauf von Getränken nur noch für den sofortigen Verzehr gestattet. Der Parkplatz soll abends geschlossen werden und es ist eine Immissionsprognose erforderlich, um eine neue Baugenehmigung zu beantragen.

Die Stadt Heinsberg bestätigte, dass eine gütliche Einigung durch einen Vergleich erzielt wurde, um Lärmimmissionen zu reduzieren. Bauarbeiten sollen die Lärmbelästigung minimieren, unter anderem durch den Ausbau einer Außentür und die Verstärkung der Außenwände des Lokals. Zudem wurde festgelegt, dass der Betrieb nur bis 22 Uhr erlaubt ist, mit Ausnahmen für Aufräumarbeiten bis 23 Uhr. Maximal vier Veranstaltungen pro Monat sind erlaubt, jedoch ohne Diskjockeys oder Livemusik. Der Betreiber des Laguna Beach und der Anwohner, der die Klage eingereicht hatte, zeigten sich zufrieden mit dem Vergleich.

Die Beteiligten betonen, dass der Vergleich akzeptabel ist und zu einem zufriedenstellenden Ausgleich führen soll. Der Betreiber hebt hervor, dass durch das Gutachten zukünftig Lautstärken gemessen werden können, um die Beziehung zwischen Anwohnern, Gastronomiebetrieben und dem Wohnmobilplatz am Lago Laprello zu verbessern. Der Vergleich soll somit für eine bessere Koexistenz und Ruhe im Bereich des Sees sorgen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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