Heinsberg

Einigung am Verwaltungsgericht: Laguna Beach Gastronomiebetrieb unter Auflagen

Am Aachener Verwaltungsgericht wurde intensiv über eine Klage bezüglich der Erweiterung des Lokals Laguna Beach am Lago Laprello verhandelt. Die Stadt Heinsberg, der Betreiber des Lokals und ein Anwohner kamen nach viereinhalb Stunden zu einer Einigung. Diese Vereinbarung beinhaltet die Einschränkung bestimmter Gastronomiebereiche, die teilweise Beseitigung von Sitzgelegenheiten und die Untersagung des Gastronomiebetriebs nach 22 Uhr. Darüber hinaus soll der Parkplatz verschlossen werden, der Verkauf von Getränken nur noch für den sofortigen Verzehr gestattet sein und eine Immissionsprognose erstellt werden.

Die Stadt Heinsberg bestätigt die Einigung, wonach bauliche Maßnahmen zur Lärmimmissionsreduzierung in der Gastronomie vorgenommen werden sollen. Dazu gehört beispielsweise der Ausbau einer Außentür, um die Lärmbelästigung zu verringern und die Einhaltung der Betriebszeiten bis 22 Uhr. Zudem wurde festgelegt, dass maximal vier Veranstaltungen pro Monat ohne Diskjockeys oder Livemusik stattfinden dürfen. Die Parteien haben sich auch darauf verständigt, dass der Pächter des Lokals eine Immissionsprognose einreichen muss.

Die Kläger, darunter Anwohner Christian Koopmann und der Betreiber des Laguna Beach, Reinald Kaprolat, zeigen sich zufrieden mit der Vereinbarung. Koopmann betont, dass es nie das Ziel war, den Gastronomiebetrieb zu schließen. Kaprolat sieht den Vergleich als grundsätzlich akzeptabel an und betont die Bedeutung eines harmonischen Zusammenlebens am Lago Laprello. Durch die Einigung sollen Messwerte zur Lautstärke geschaffen werden, die zukünftig die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen sollen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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