HeinsbergUmwelt

Ausgang des Gerichtsverfahrens: Einigung über Nutzung von gastronomischen Bereichen

Am Aachener Verwaltungsgericht wurde über eine Klage bezüglich der Baugenehmigung zur Erweiterung des Lokals Laguna Beach am Lago Laprello verhandelt. Nach mehrstündigen Diskussionen einigten sich die Stadt Heinsberg, der Betreiber des Lokals und ein Anwohner auf Einschränkungen für den Gastronomiebetrieb. Diese Einschränkungen umfassen die Nutzung bestimmter Bereiche, die Entfernung von Sitzgelegenheiten, das Verbot des Betriebs nach 22 Uhr, die Schließung des Parkplatzes und der Verkauf von Getränken nur noch für den sofortigen Verzehr.

Die Stadt Heinsberg bestätigte, dass eine gütliche Einigung durch einen Vergleich erzielt wurde, um Lärmimmissionen zu reduzieren. Hierzu werden bauliche Maßnahmen wie das Ausbauen der Außentür, Verstärkung der Außenwände und die Fertigstellung der Arbeiten innerhalb von vier Wochen festgelegt. Ein Verbot des Außer-Haus-Verkaufs wurde aufgrund vorheriger Vereinbarungen bestätigt und die Betriebszeiten der Gastronomie auf 22 Uhr festgelegt.

Des Weiteren wurde vereinbart, dass maximal vier Veranstaltungen pro Monat ohne Diskjockey oder Livemusik stattfinden dürfen. Der Pächter wird verpflichtet, eine Immissionsprognose einzureichen. Sowohl der Anwohner als auch der Betreiber des Laguna Beach äußerten Zufriedenheit mit dem Vergleich und betonten ihr Interesse an einem fortbestehenden Gastronomiebetrieb, der im Einklang mit Natur und Umwelt steht.urch die Erweiterung des Vergleichs um Lautstärkenmessungen sollen zukünftig Richtwerte am See etabliert werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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