Eine 21-jährige Autofahrerin aus Hückelhoven wurde am Freitagabend in Jülich von der Polizei gestoppt. Der Einsatz wurde ausgelöst, nachdem die Polizei kurz nach 19 Uhr einen Hinweis über eine alkoholisiert fahrende Frau erhalten hatte. Das Fahrzeug wurde in der Adolf-Fischer-Straße angehalten.
Bei der Kontrolle stellte die Polizei einen deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft der jungen Frau fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab umgerechnet 2 Promille, was zu der sofortigen Mitnahme zur Polizeiwache führte, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde. Die Sicherstellung ihres Führerscheins war nicht möglich, da dieser bereits wegen eines anderen Verkehrsverstoßes Anfang Dezember in Heinsberg sichergestellt worden war.
Rechtliche Konsequenzen
Ihr wurde die Weiterfahrt und das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt. Zudem wurde eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstellt. Auch der Halter des Fahrzeugs erhielt eine Anzeige. Die Polizei wird nun prüfen, ob der Halter von dem Umstand wusste, dass die 21-Jährige das Fahrzeug führte.
Wie juraforum.de berichtet, gilt ab einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille eine generelle Entziehung der Fahrerlaubnis, während bei einem Wert ab 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit festgestellt wird. Unter Umständen drohen zudem hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg, insbesondere für Wiederholungstäter.