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Neues Gesetz in Georgien: Streit um ausländischen Einfluss auf NGOs

Inmitten massiver Proteste wurde in Georgien das Gesetz zur Einschränkung ausländischer Einflüsse auf Nichtregierungsorganisationen trotz erheblicher Widerstände in Kraft gesetzt. Nachdem Staatspräsidentin Salome Surabischwili die Unterzeichnung verweigerte, übernahm Parlamentspräsident Schalwa Papuaschwili diese Aufgabe. Das Gesetz soll offiziell im Gesetzblatt der Ex-Sowjetrepublik im Südkaukasus verkündet werden.

Die Regierungspartei Georgischer Traum verteidigt das Gesetz mit dem Argument, dass es die Transparenz erhöhe und die Souveränität Georgiens stärke. Es legt unabhängigen Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen strengere Rechenschaftspflichten auf, insbesondere wenn sie mehr als 20 Prozent ihrer finanziellen Mittel aus dem Ausland erhalten.

Trotz anhaltender Proteste und internationaler Interventionen konnte die Regierung nicht umgestimmt werden. Gegner des Gesetzes befürchten, dass ähnlich wie in Russland kritische Organisationen behindert und zum Schweigen gebracht werden sollen. Sie sehen den autoritären Kurs der Regierungspartei vor den anstehenden Parlamentswahlen kritisch und befürchten eine Gefährdung eines möglichen Beitritts Georgiens zur EU.

Bereits zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen Nichtregierungsorganisationen mit der Online-Registrierung beginnen. Bei Nichteinhaltung der Rechenschaftspflichten drohen zunächst Geldbußen, und Organisationen, die sich der Registrierung verweigern, sollen ihr Vermögen entzogen und letztendlich geschlossen werden. Zahlreiche Organisationen haben angekündigt, sich diesem Gesetz zu widersetzen und Klagen vor dem georgischen Verfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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