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Klimaschutz vor Gericht: Bundesregierung unter Druck

Entscheidung mit weitreichenden Folgen: Gericht verhandelt über Klima-Klagen gegen Bundesregierung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt heute über Klagen gegen die Bundesregierung bezüglich der Klimaschutzregelungen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und drei weitere Kläger fordern ein Klimaschutzprogramm, das die gesetzlich festgelegten Ziele konkret umsetzt. Dabei geht es um die Reduzierung der Treibhausgasemissionen in verschiedenen Sektoren bis 2030, sowie um das übergeordnete Ziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.

Die Kläger argumentieren, dass das aktuelle Klimaschutzprogramm von Oktober 2023 nicht ausreicht, um die im Klimaschutzgesetz festgelegten Reduktionsziele zu erreichen. Die Umwelthilfe fordert konkrete und schnell umsetzbare Maßnahmen, darunter Tempolimits auf Autobahnen und anderen Straßen. Ein früherer juristischer Erfolg der Umwelthilfe zwang die Regierung zur Einführung eines Klima-Sofortprogramms in den Sektoren Verkehr und Gebäude, was nun Gegenstand einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist.

Der Bundestag hat Ende April eine Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen, die eine sektorübergreifende, zukunftsorientierte Kontrolle der Klimaziele vorsieht. Sollte die Regierung zwei aufeinander folgende Jahre lang ihre Klimaziele für 2030 verfehlen, muss sie entsprechend gegensteuern. Diese Reform des Gesetzes muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden, um gültig zu werden. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg könnte folglich weitreichende Auswirkungen auf die Klimapolitik in Deutschland haben.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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