Hamm

Karl Lauterbach plant strengere Regeln gegen Lachgas-Verkauf: Gefahr für Jugendliche

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach planen, strengere Regeln für den Verkauf von Lachgas als Partydroge einzuführen. Lauterbach äußerte, dass eine Regelung schnell umgesetzt werden solle, um den Verkauf von Lachgas an junge Menschen einzudämmen. Eine Option sei, Lachgas in die Liste der psychoaktiven Stoffe aufzunehmen und den Verkauf streng zu reglementieren. Er betonte, dass das Thema zügig angegangen werden solle.

Lauterbach warnte Eltern davor, Lachgas als ungefährlich zu betrachten und empfahl, ihre Kinder über die Risiken aufzuklären. Regelmäßiger Konsum von Lachgas könne zu Unfällen oder neurologischen Schäden führen, auch bleibende Schäden seien möglich. Besonders für Kinder und Jugendliche sei der Konsum sehr gefährlich. Ein vollständiges Verbot hält der Minister aufgrund der industriellen Nutzung von Lachgas für nicht umsetzbar.

Mediziner Volker Limmroth aus Köln forderte ebenfalls Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Lachgas, da das Problem seiner Meinung nach unterschätzt werde. Limmroth betonte, dass Lachgas trotz seiner legalen Verfügbarkeit nicht als ungefährlich angesehen werden sollte. Er forderte, dass solche Stoffe nicht neben alltäglichen Produkten verkauft werden sollten, sondern nur in ärztlicher Hand sein dürften.

In Deutschland ist der Verkauf und Konsum von Lachgas aktuell nicht verboten. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie warnte kürzlich vor den Gefahren des Konsums, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Laut der niedersächsischen Ärztekammer wird Lachgas nicht als Droge nach dem Betäubungsmittelgesetz eingestuft.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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