Das Oberlandesgericht Hamm hat am Donnerstag entschieden, dass für einen Mann, der bei einem Fußballspiel zwischen Rot-Weiss Essen und Preußen Münster einen Böller warf, eine neue Strafe festgelegt werden muss. Der Vorfall ereignete sich Anfang 2022 und verletzte vier Personen, darunter Ersatzspieler. Zuvor wurde der Angeklagte wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Körperverletzung in vier Fällen verurteilt. Allerdings hatte das Landgericht, nach einer Berufung des Angeklagten, die ursprünglich verhängte Bewährungsstrafe auf zwei Jahre reduziert.
Das Oberlandesgericht hielt diese Strafe nun für unzureichend, insbesondere da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat bereits wegen früherer Vergehen unter Bewährung stand. Daher muss die Strafzumessung nun erneut vor dem Landgericht verhandelt werden, um eine angemessene Strafe zu finden. Weitere Details zu diesem Fall sind in einem Artikel auf www.lz.de nachzulesen.