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Absage der fristlosen Verdachtskündigung: Gericht sieht unzureichenden Dringlichkeitsverdacht

Die Grenzen der Verdachtskündigung - Was Arbeitgeber beachten müssen

Die beabsichtigte fristlose Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden wegen mutmaßlichen Arbeitszeitbetrugs wurde vom LAG Hamm als unzulässig angesehen. Das Gericht befand, dass die Verdachtslage nicht ausreichte, um die Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung zu ersetzen.

Generell können Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis kündigen, wenn der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht. Bei einer Verdachtskündigung legen Gerichte hohe Anforderungen fest. Ein dringender Verdacht auf Manipulation bei der Arbeitszeiterfassung kann eine Kündigung rechtfertigen, jedoch reichen bloße Vermutungen nicht aus.

Im konkreten Fall vermutete der Arbeitgeber eines Maschinenbauunternehmens in Bielefeld, dass der Betriebsratsvorsitzende Arbeitszeitbetrug begangen hatte. Der Verdacht bestand darin, dass er seine Arbeitszeit falsch dokumentiert und unrechtmäßige Vergütung für „Mehrarbeitsstunden“ beantragt hatte, was dem Unternehmen einen finanziellen Schaden zufügte. Der Betriebsrat verweigerte seine Zustimmung zur fristlosen Verdachtskündigung.

Der Arbeitgeber versuchte daraufhin vor Gericht die Zustimmung des Betriebsrats zu ersetzten, was zunächst erfolgreich war. Das Arbeitsgericht Bielefeld ersetzte die Zustimmung zur Kündigung, da es von einem dringenden Verdacht ausging. Jedoch wurde dieser Beschluss vom LAG Hamm widerrufen, da das Gericht keine ausreichenden Beweise für einen dringenden Verdacht sah, der die Kündigung rechtfertigen würde.

Das Urteil des LAG Hamm wurde nicht für Rechtsbeschwerde zugelassen. Der Fall zeigt, dass bei Verdachtskündigungen gegen Betriebsratsmitglieder besonders hohe Anforderungen gelten und eindeutige Beweise notwendig sind, um eine Kündigung durchsetzen zu können.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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