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Urteil: AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft – OVG bestätigt Gerichtsurteil in Münster

AfD: Was steckt wirklich hinter der rechtsextremistischen Verdachtsfall-Einstufung?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht in Münster bestätigte damit ein Urteil aus der Vorinstanz. Dies bedeutet, dass der Verfassungsschutz weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen darf, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Obwohl das OVG keine Revision zuließ, steht der AfD die Möglichkeit offen, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.

Der Vorsitzende Richter des 5. Senats, Gerald Buck, betonte, dass die Befugnisse des Verfassungsschutzes zwar nicht uneingeschränkt seien, eine wehrhafte Demokratie jedoch auch keine „zahnlose Tigerin“ sein dürfe. Dabei müsse der Verfassungsschutz bei der Beobachtung einer politischen Partei besonders geschützte Umstände vorlegen können, die darauf hindeuten, dass die Gruppierung möglicherweise gegen die freiheitliche Grundordnung verstößt. Dies sah das Gericht im Falle der Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall als gegeben an.

Nach Überzeugung des Senats besteht der begründete Verdacht, dass zumindest ein maßgeblicher Teil der AfD politische Ziele verfolgt, die darauf abzielen, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund einen rechtlich abgewerteten Status zuzuschreiben. Dies werde laut Grundgesetz als „unzulässige Diskriminierung“ angesehen. Im Berufungsverfahren hatte die AfD gegen die Einstufung der gesamten Partei, des inzwischen aufgelösten AfD-„Flügels“ und der Jugendorganisation Junge Alternative als extremistische Verdachtsfälle geklagt.

Das Verwaltungsgericht Köln und nun auch das OVG bestätigten, dass ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD vorliegen. Entsprechend darf der Verfassungsschutz weiterhin die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen. Die Anwälte der AfD beabsichtigen, in die nächste Instanz zu ziehen und die Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anzufechten. Roman Reusch aus dem Bundesvorstand vertrat die AfD in diesem Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz, das seinen Sitz in Köln hat, weshalb die Gerichte in Nordrhein-Westfalen zuständig waren.

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