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Terrorprozess gegen Reichsbürger in Frankfurt: Planung eines Umsturzes auf den Bundestag

In Frankfurt am Main hat der zweite Terrorprozess gegen die „Reichsbürger„-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß begonnen. Der 72-Jährige, angeklagt als mutmaßlicher Rädelsführer, steht gemeinsam mit acht weiteren Männern und Frauen vor dem Oberlandesgericht. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein oder diese unterstützt zu haben. Unter den Angeklagten befinden sich Ex-Bundeswehrsoldaten sowie eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete.

Dieses Verfahren ist das zweite von insgesamt drei Mammutprozessen gegen die Gruppe von „Reichsbürgern“. Der Prozess gegen den militärischen Arm begann in Stuttgart, während in München die übrigen mutmaßlichen Mitglieder der Gruppe ab dem 18. Juni vor Gericht stehen werden. Die Gruppe wurde bei einer Anti-Terror-Razzia im Dezember 2022 aufgedeckt.

Die Anklage besagt, dass die Gruppe ab August 2021 einen Umsturz planen und sich darauf vorbereiten wollte. Der Plan sah vor, bewaffnet in das Reichstagsgebäude in Berlin einzudringen, um dort Abgeordnete festzunehmen und so einen Systemumsturz herbeizuführen. Es wurde in Kauf genommen, dass dabei Tote fallen könnten. Für die Pläne standen 500.000 Euro und ein großes Waffenarsenal zur Verfügung.

Die Angeklagten hatten eine tiefe Ablehnung der staatlichen Institutionen und der demokratischen Grundordnung, gepaart mit Verschwörungsmythen. In Frankfurt stehen die mutmaßlichen Rädelsführer vor Gericht, darunter Reuß und Rüdiger von Pescatore, der den militärischen Arm geleitet haben soll. Strukturen für eine eigene Staatsordnung waren bereits ausgearbeitet, mit Reuß als Staatsoberhaupt und der ehemaligen Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann als Justizministerin.

Der Prozess erfordert strenge Sicherheitsvorkehrungen, mit einer eigens errichteten Leichtbauhalle am Stadtrand von Frankfurt. Neben den Angeklagten und den Richtern werden auch zahlreiche Verteidiger und Zeugen erwartet. Einer der Angeklagten verstarb im März, während den verbliebenen Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft drohen, wenn sie schuldig gesprochen werden. Bis zu einem möglichen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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