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Prozess gegen mutmaßliche „Reichsbürger“-Gruppe um Rädelsführer Reuß in Frankfurt gestartet

In Frankfurt am Main hat der zweite Terrorprozess gegen die „Reichsbürger„-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß begonnen. Prinz Reuß, 72 Jahre alt, wird als einer der mutmaßlichen Rädelsführer angeklagt und erscheint gemeinsam mit acht weiteren Männern und Frauen vor dem Oberlandesgericht. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Mitglieder in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein oder diese unterstützt zu haben. Die Gruppe besteht unter anderem aus ehemaligen Bundeswehrsoldaten und einer früheren AfD-Bundestagsabgeordneten.

Dieses Verfahren stellt den zweiten von drei Mammutprozessen gegen die „Reichsbürger“-Gruppe dar. Der erste Prozess startete Ende April in Stuttgart gegen mutmaßliche Vertreter des militärischen Arms, während in München ab dem 18. Juni die übrigen mutmaßlichen Mitglieder vor Gericht stehen werden. Die Gruppe wurde im Dezember 2022 bei einer Anti-Terror-Razzia entlarvt.

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Laut Anklage plante die Gruppe ab August 2021 einen gewaltsamen Umsturz, genannt „Tag X“. Die Gruppe sollte in das Reichstagsgebäude in Berlin eindringen, um Abgeordnete festzunehmen und den Systemwechsel herbeizuführen. Die Anklage umfasst auch die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, einschließlich konkreter Maßnahmen wie der Rekrutierung militärischer Kräfte. Die Angeklagten hegen eine tiefe Abneigung gegen staatliche Institutionen und die demokratische Grundordnung.

In Frankfurt stehen neben Prinz Reuß auch Rüdiger von Pescatore vor Gericht, der den militärischen Arm der Gruppe leitete. Die Angeklagten entwarfen Grundstrukturen einer eigenen Staatsordnung, wobei Prinz Reuß als Staatsoberhaupt fungieren sollte. Birgit Malsack-Winkemann, eine ehemalige Richterin und AfD-Bundestagsabgeordnete, war für das Ressort Justiz vorgesehen. Die sogenannten Reichsbürger in Deutschland leugnen die Existenz der Bundesrepublik und erkennen deren Gesetze nicht an.

Der Prozess in Frankfurt wird von strengen Sicherheitsmaßnahmen begleitet, darunter der Bau einer speziellen Leichthalle mit einer Fläche von rund 1300 Quadratmetern. Trotz eines Todesfalls stehen neun Angeklagte vor Gericht, wobei ihnen bei Schuldsprüchen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren drohen. Im Falle mehrerer Schuldsprüche könnte die Gesamtstrafe bis zu 15 Jahre Haft betragen. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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