Hagen

Neues Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht leichtere Änderung des Geschlechtseintrags und Namens

"Selbstbestimmungsgesetz: Mehr Freiheit für individuelle Identität"

Der Bundesrat hat das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz passieren lassen, indem er auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtete. Dieses Gesetz vereinfacht zukünftig die behördliche Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens erheblich. Anstelle einer gerichtlichen Entscheidung und zwei Sachverständigengutachten, die bisher notwendig waren, wird nun lediglich eine Erklärung gegenüber dem Standesamt benötigt.

Die Erleichterungen profitieren insbesondere transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die bisher mit hohen Hürden und kostspieligen Verfahren konfrontiert waren, um ihre Geschlechtseinträge ändern zu lassen. Die stellvertretende Hamburger Regierungschefin Katharina Fegebank (Grüne) bezeichnete das bisherige Verfahren nach dem über 40 Jahre alten Transsexuellengesetz als entwürdigend, da den Betroffenen intime Fragen gestellt wurden. Sie betonte, dass die neue Regelung niemandem etwas nehme, sondern Unrecht beseitige und vielen ein freieres und selbstbestimmteres Leben ermögliche.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hob hervor, dass während des Gesetzgebungsprozesses viele Diskussionen über die Regelungen stattgefunden haben. Das Ergebnis sei trotz möglicher Detailfragen gut, da das Selbstbestimmungsgesetz einen bedeutenden Schritt hin zu einer offenen, toleranten und vielfältigen Gesellschaft darstellt. Mit dieser Gesetzesänderung wird die Selbstbestimmung und die Rechte von Menschen, unabhhängig von ihrem Geschlecht, gestärkt und gefördert.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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