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Neue Gesetze für Cannabis am Steuer: Was Autofahrer jetzt wissen müssen

Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das einen Grenzwert für den Wirkstoff THC am Steuer festlegt. Ähnlich der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol gelten nun neue Vorgaben für Autofahrerinnen und Autofahrer in Bezug auf Cannabis.

Die neuen Regelungen

Das Gesetz legt fest, dass bei einer THC-Konzentration von 3,5 Nanogramm oder mehr im Blut eine Geldbuße von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot drohen. Für Fahranfänger und bei gemischtem Konsum von Cannabis und Alkohol gelten strengere Regeln. Auch wurden engere Grenzen für den gemeinsamen Cannabis-Anbau in Vereinen beschlossen, die ab Juli in Kraft treten.

Mischkonsum und Sanktionen

Ein Verbot von Alkohol am Steuer gilt, wenn neben einem THC-Wert von 3,5 Nanogramm oder mehr auch Alkohol im Spiel ist. Verstöße können zu einem höheren Bußgeld von in der Regel 1000 Euro führen. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gibt es ein generelles Cannabis-Verbot.

Weitere Vorgaben und Tests

Bei THC am Steuer sind auch THC-haltige Produkte wie Esswaren, Getränke und Öle inbegriffen. Ausnahmen gelten für den Konsum verschriebener Medikamente. Speicheltests können zur Kontrolle des aktuellen Konsums eingesetzt werden, wobei bei Anzeichen von Ausfallerscheinungen eine Blutprobe erforderlich sein kann.

Cannabis-Wirkungen und Langzeitfolgen

Cannabis beeinflusst die Fahrtüchtigkeit, aber anders als Alkohol. Experten zufolge treten sicherheitsrelevante Effekte 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auf und klingen nach drei bis vier Stunden ab. Bei regelmäßigem Konsum kann THC im Körper länger nachweisbar sein.

Reaktionen auf die Gesetzesänderungen

Die Meinungen zu den neuen Regelungen sind geteilt. Während einige Politiker Bedenken zur Verkehrssicherheit äußern, sehen andere darin eine faire Regelung, die Konsum und Fahren trennt. Die Diskussion über die Legalisierung von Cannabis und die damit verbundenen Regelungen wird weitergehen.

Maßnahmen gegen unkontrollierten Cannabis-Anbau

Der Bundestag hat auch Maßnahmen beschlossen, um großen Plantagen durch Anbauvereine vorzubeugen. Es sollen Genehmigungen verweigert werden, wenn Anbauflächen in Verbindung mit anderen Vereinen stehen. Zudem soll die Kontrolle der Anbauvereine flexibler gehandhabt werden, um Missbrauch zu vermeiden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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