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Klimaschutzprogramm vor Gericht: Entscheidung mit weitreichenden Folgen

Bundesregierung am Pranger: Die Klima-Klagen vor Gericht

In Berlin findet heute die Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg über Klima-Klagen gegen die Bundesregierung statt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie drei weitere Kläger fordern von der Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm, das die gesetzlich festgelegten Ziele im Bereich Klimaschutz wirksam umsetzt. Die Klagen beziehen sich einerseits auf die Vorgaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in verschiedenen Sektoren für die Jahre 2024 bis 2030 und andererseits auf das Ziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.

Die Umwelthilfe argumentiert, dass das im letzten Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 nicht ausreicht, um die im Klimaschutzgesetz festgelegten Reduktionsziele zu erreichen. Dies betrifft verschiedene Sektoren wie Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft, Verkehr, sowie Landnutzung und Forstwirtschaft. Die Forderung nach konkreten, schnell umsetzbaren Maßnahmen, darunter ein Tempolimit auf Autobahnen und anderen Straßen, wird von der DUH-Bundesgeschäftsführung unterstützt.

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Ein entscheidender Aspekt der Klage ist das aktuelle Klimaschutzgesetz, das von der Ampel-Koalition in Zukunft geändert werden soll. Dieses Gesetz legt jährliche Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen in verschiedenen Sektoren fest. Bei Nichterfüllung einzelner Ziele in einem Sektor muss gemäß Paragraph 8 des Gesetzes das entsprechende Ministerium Sofortmaßnahmen ergreifen. Die Umwelthilfe war bereits erfolgreich gegen die Bundesregierung vorgegangen, was zur Festlegung eines Klima-Sofortprogramms in den Sektoren Verkehr und Gebäude führte.

Um die Klimaziele zu erreichen, hat der Bundestag Ende April eine umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Diese Reform, maßgeblich durch die FDP vorangetrieben, sieht vor, die Kontrolle der Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren, sondern zukunftsorientiert, sektorübergreifend und mehrjährig zu gestalten. Sollte die Regierung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erkennbar die Klimaziele für 2030 verfehlen, sind Nachbesserungen erforderlich, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verhandlungen entwickeln und welche Auswirkungen die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg auf den Klimaschutz in Deutschland haben wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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