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Gerichtsurteil gegen Bundesregierung: Klimaschutzprogramm unzureichend

Klimaziele in Gefahr: Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachschärfen

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen. Die Richter entschieden, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte zwei Klagen gegen das Programm eingereicht, die nun stattgegeben wurden.

Das im vergangenen Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm erfüllt laut dem Gerichtsurteil nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, in Revision zu gehen und somit die Wirkung des Urteils aufzuschieben, bevor das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung treffen würde.

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Bereits im November 2023 hatte die Deutsche Umwelthilfe juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und einen Sieg errungen. Damals wurde entschieden, dass ein Klima-Sofortprogramm für die Sektoren Verkehr und Gebäude aufgelegt werden muss, wogegen die Regierung nun in Revision geht.

Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe basieren auf den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren, die eine Minderung der Treibhausgasemissionen vorsehen. Das Ziel besteht darin, die Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Bislang wurde jedoch nur eine Minderung von rund 46 Prozent erreicht.

Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung dient als Gesamtplan, um die Klimaziele zu erreichen und umfasst Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft. Die Entscheidung des Gerichts zeigt die Dringlichkeit, effektive Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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