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Anklage gegen Netanjahu und Hamas-Führer: Haftbefehle vom IStGH beantragt

In einem bemerkenswerten Schritt hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den Anführer der Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, beantragt. Die Anträge resultieren aus Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg. Weitere potenzielle Haftbefehle sieht der Chefankläger Karim Khan auch für Israels Verteidigungsminister Joav Galant sowie Sinwars Stellvertreter Mohammed Deif und den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija vor.

Die Anschuldigungen gegen die Hamas-Führer umfassen schwerwiegende Vorwürfe wie „Ausrottung“, Mord, Geiselnahme, Vergewaltigung und Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Chefankläger forderte die Terrororganisation auf, israelische Geiseln freizulassen und für ihre sichere Rückkehr zu ihren Familien zu sorgen. Auf der anderen Seite sind Netanjahu und Galant beschuldigt, für das Aushungern von Zivilisten als Kriegsführungsmethode und willkürliche Tötungen sowie zielgerichtete Angriffe auf Zivilisten verantwortlich zu sein. Khan betonte jedoch, dass Israels Recht, seine Bevölkerung zu verteidigen, nicht die Einhaltung des humanitären Völkerrechts entbinde.

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Die Reaktionen auf die beantragten Haftbefehle waren vehement, sowohl von Seiten Israels als auch der Hamas. Israel reagierte empört auf die Anträge gegen Netanjahu und Galant, während die Hamas den Antrag auf Haftbefehl gegen ihre Anführer verurteilte. Die USA äußerten ebenfalls scharfe Kritik am Vorgehen des Chefanklägers des IStGH, wobei Präsident Joe Biden und Außenminister Antony Blinken betonten, dass Israel und die Hamas nicht gleichgestellt werden dürfen.

Die Entscheidung über die Erlassung der Haftbefehle obliegt nun den Richtern der Vorverfahrenskammer des IStGH. Es wird erwartet, dass Sinwar, Deif und Hanija sich vor der Justiz verstecken, möglicherweise beeinträchtigt durch die Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit bei Reisen in Vertragsstaaten des Gerichts. Israel gehört zu den Ländern, die das Gericht nicht anerkennen, während die palästinensischen Gebiete Vertragsstaat sind, was dem IStGH-Ankläger Ermittlungen erlaubt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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