Gütersloh

Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen zu?

Urlaubstage im Nebenjob - Rechte und Ansprüche als Arbeitnehmer in Köln

Werkstudententätigkeit, Minijob im Café oder eine kurzfristige Anstellung während der Sommerferien – auch bei diesen Beschäftigungen dürfen Urlaubstage nicht vernachlässigt werden. Laut Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, müssen Arbeitgeber Urlaubstage auch für solche Anstellungsarten bezahlen, obwohl es in der Praxis oft anders aussieht. Es gilt: Urlaubstage sind gesetzlich verankert und dürfen nicht umgangen werden.

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr. Diese Anzahl gilt für Vollzeitbeschäftigte, sodass bei Teilzeitjobs die Urlaubstage entsprechend angepasst werden müssen. Die Berechnung erfolgt anhand von Stunden im Vergleich zu einer Vollzeitstelle, um den anteiligen Anspruch festzulegen. Sollten Urlaubstage während der Beschäftigung nicht gewährt werden, müssen sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass vertragliche Regelungen, die Arbeitnehmer benachteiligen, nicht rechtens sind. Nathalie Oberthür betont, dass Arbeitnehmer auch bei Werkstudententätigkeiten, Minijobs oder kurzfristigen Anstellungen ihre Urlaubsansprüche geltend machen können. Ein etwaiges Zögern oder Weigern des Arbeitgebers, Urlaubstage zu bezahlen, steht somit im Widerspruch zum geltenden Arbeitsrecht. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte als Arbeitnehmer zu wahren.

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