Gütersloh

Tödliches Familiengeheimnis: 24-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein 24-Jähriger Mann wurde in Bremen wegen des Mordes an seiner Schwester zu lebenslanger Haft verurteilt. Laut der Vorsitzenden Richterin des Landgerichts Bremen handelte der Angeklagte aus einem niedrigen Beweggrund, als er seine Schwester erstach. Die Richterin erklärte, dass der Angeklagte glaubte, er müsse seine Schwester töten, um seine Ehre und die Familienehre wiederherzustellen. Dabei wies sie darauf hin, dass der Begriff „Ehrenmord“ nicht angemessen sei, da er ein ehrenhaftes Motiv impliziere, und präzisierte, dass es sich in diesem Fall um einen so genannten „Kontrollmord“ handelte, der auch als Femizid bezeichnet werden könne, da das Opfer aufgrund seines Geschlechts getötet wurde.

Das Gericht stellte keine besondere Schwere der Schuld fest und verurteilte den Angeklagten für die Tat, die im Dezember 2023 in Bremen verübt wurde. Zum Zeitpunkt des Geschehens war das Opfer 23 Jahre alt. Der Verteidiger hatte eine Verurteilung wegen Totschlags mit einer Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert, während die Staatsanwältin für eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes plädierte. Letztendlich folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte die lebenslange Haftstrafe gegen den geständigen Täter.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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