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Terrorprozess gegen «Reichsbürger»-Gruppe um Prinz Reuß: Umsturzpläne aufgedeckt

Der zweite Terrorprozess gegen die sogenannte «Reichsbürger»-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß hat in Frankfurt am Main begonnen. Heinrich XIII. Prinz Reuß, 72 Jahre alt und mutmaßlicher Rädelsführer, muss sich gemeinsam mit acht weiteren Männern und Frauen vor dem Oberlandesgericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Mitglieder in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein oder diese unterstützt zu haben. Die Gruppe umfasst Ex-Bundeswehrsoldaten und eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete.

Das Verfahren in Frankfurt ist Teil von drei Mammutprozessen gegen die «Reichsbürger». In Stuttgart begann bereits ein Prozess gegen mutmaßliche Vertreter des militärischen Arms, während in München ab dem 18. Juni die restlichen mutmaßlichen Mitglieder vor Gericht stehen werden. Die Verschwörer wurden im Dezember 2022 bei einer großangelegten Anti-Terror-Razzia enttarnt. Die Anklage beruht auf dem Vorwurf, ab August 2021 einen Umsturz an einem «Tag X» geplant zu haben, bei dem bewaffnete Gruppen in das Reichstagsgebäude eindringen sollten.

Im Prozess in Frankfurt stehen die mutmaßlichen Rädelsführer, darunter Heinrich XIII. Prinz Reuß und Rüdiger von Pescatore, vor Gericht. Sie sollen Strukturen für eine eigene Staatsordnung erarbeitet haben, wobei Prinz Reuß als Staatsoberhaupt agieren sollte. Die ehemalige Berliner Richterin und Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann war für das Ressort Justiz vorgesehen. Die sogenannten Reichsbürger leugnen die Existenz der Bundesrepublik und erkennen deren Gesetze nicht an.

Der Prozess in Frankfurt erfordert strenge Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich einer speziell errichteten Leichtbauhalle mit einer Fläche von rund 1300 Quadratmetern am Stadtrand von Frankfurt. Von den ursprünglich zehn Angeklagten ist einer verstorben, sodass nun neun vor Gericht stehen. Den verbliebenen Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft für ein schuldiges Urteil in einem Anklagepunkt, maximal 15 Jahre bei mehreren Schuldsprüchen und einer Gesamtstrafe. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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