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Neues Staatsangehörigkeitsgesetz in Gütersloh: Erleichterter Weg zum deutschen Pass

Integration und Einbürgerung stehen im Kreis Gütersloh im Fokus, da 16 Prozent der Bevölkerung nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Die Bundesregierung hat kürzlich das Staatsangehörigkeitsgesetz reformiert, um den Weg zum deutschen Pass zu erleichtern.

Die Einbürgerungsbehörde des Kreises Gütersloh verzeichnet bereits eine Zunahme der Antragszahlen, die sich mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes voraussichtlich weiter erhöhen wird. Die Antragsbearbeitung könnte dementsprechend verzögert werden. Die Kreisverwaltung empfiehlt, von telefonischen Anfragen abzusehen und stattdessen die Informationen auf ihrer Internetseite zu nutzen.

Eine der Hauptänderungen des Gesetzes liegt in der Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeit in Deutschland für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre. In besonderen Fällen, wie außergewöhnlichen Integrationsleistungen, kann diese Frist sogar auf drei Jahre reduziert werden.

Neben Erleichterungen bringt die Reform auch Verschärfungen. Zukünftig müssen Personen in der Regel ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe bestreiten können, um eingebürgert zu werden. Zudem wird das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung um die historische Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft erweitert.

Die Einbürgerungszahlen im Kreis Gütersloh zeigen einen deutlichen Anstieg. Zur Bewältigung rechtlich komplexer Fälle, vor allem in Bezug auf Mehrstaatlichkeit, kam es sogar zu mehr Einbürgerungen als Anträgen in einem Jahr. Syrien, Irak, Polen, Rumänien und die Türkei sind die am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten bei den Einbürgerungen im Jahr 2023.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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