Nordrhein-Westfalen

Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung bei Organspende: NRW und weitere Länder schlagen Maßnahme vor

Nordrhein-Westfalen und weitere Bundesländer planen, die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung zu steigern. Ein Gesetzentwurf wird am 14. Juni im Bundesrat eingebracht, um die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende einzuführen. Nach dieser Lösung gilt grundsätzlich jeder Mensch als potenzieller Organspender nach dem Tod, es sei denn, er hat zu Lebzeiten explizit widersprochen. Derzeit können nur Personen Organe spenden, die aktiv zugestimmt haben.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, dass niemand zur Organspende gezwungen werden darf. Dennoch sei es sinnvoll, Menschen dazu zu verpflichten, eine Entscheidung für oder gegen die Organspende zu treffen. Obwohl die Mehrheit der Bevölkerung positiv gegenüber der Organspende eingestellt sei, bestehe eine deutliche Lücke bei den Spenden, die für viele Menschen lebensbedrohlich sein könnte.

In Nordrhein-Westfalen warten etwa 1800 Menschen dringend auf ein Spenderorgan, während im Jahr 2023 nur 166 Menschen Organe gespendet haben. Bundesweit befinden sich rund 8400 Personen auf der Transplantationswarteliste, aber nur 965 Personen haben im letzten Jahr knapp 2900 Organe gespendet. Gesundheitsminister Laumann ist überzeugt, dass es genug Menschen in Deutschland gibt, die bereit sind, nach ihrem Tod aus Solidarität Organe zu spenden, jedoch besteht ein Problem mit der Dokumentation.

Eine mögliche Lösung sieht Laumann in der Widerspruchslösung, bei der die Dokumentation für potenzielle Organspender vereinfacht wird. Ein Widerspruch gegen die Organspende muss nicht begründet werden. Da der Bundestag 2020 gegen die Widerspruchslösung gestimmt hat, erhofft sich Laumann aufgrund der neuen Zusammensetzung des Bundestags nach der Wahl 2021 eine erneute Abstimmung mit einer möglichen Einführung der Widerspruchslösung.

Aktuell plant NRW, gemeinsam mit anderen Ländern wie Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, den Gesetzentwurf im Bundesrat einzubringen. Die Unterstützung weiterer Länder wird nach ihren internen Abstimmungen erwartet. Sollte die Initiative im Bundesrat eine Mehrheit finden, müsste sich der Bundestag mit dem Thema befassen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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