Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute entschieden, dass die Uniklinik Essen vorerst weiterhin Herztransplantationen durchführen darf. Damit wird dem Verbot, das ab dem 1. April 2025 im Rahmen einer geplanten Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen in Kraft treten sollte, vorläufig Einhalt geboten. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte diese Reform angestoßen, die als Teil der Bemühungen um eine umfassende Modernisierung der Krankenhauslandschaft in NRW gilt.
Die Uniklinik hat gegen das Verbot Klage eingereicht und mit seiner Argumentation bislang Erfolg gehabt. Das Gericht stellte fest, dass die Landesregierung die bedeutende Rolle der Uniklinik in der Forschung und Lehre nicht hinreichend gewürdigt hat. Besonders kritisiert wurde, dass das innovative Maschinenperfusionsverfahren, das es ermöglicht, auch weniger geeignete Organe zu transplantieren, in die Entscheidungsfindung nicht eingeflossen ist. Die Uniklinik Essen ist das einzige Krankenhaus in NRW, das dieses Verfahren anwendet. Die Richter bezeichneten das Verbot als nicht sinnvoll und machten deutlich, wie wichtig die entwicklungsorientierte Forschung in der Transplantationschirurgie sei.
Kontext der Krankenhausreform
Die anstehende Krankenhausreform zielt darauf ab, die Qualität der stationären Versorgung in Nordrhein-Westfalen zu verbessern und den Wettbewerb unter den Krankenhäusern zu reduzieren. Der reformierte Ansatz wird von einem neuen Planungssystem begleitet, das nicht mehr auf Bettenzahlen, sondern auf Leistungsgruppen und Fallzahlen setzt. Ein Ziel der Reform ist, dass 90% der Bürger in NRW innerhalb von 20 Autominuten Zugang zu Kliniken mit grundlegenden Versorgungsangeboten haben.
Zusätzlich zu den Klagen der Uniklinik Essen haben auch drei weitere Krankenhäuser im Ruhrgebiet rechtliche Schritte gegen ähnliche Verbote unternommen und ebenfalls vor Gericht Erfolg gehabt. Beispielsweise durfte eine Klinik in Gelsenkirchen weiterhin Bauchspeicheldrüsenoperationen durchführen. Im Gegensatz dazu hat eine Klinik in Herne ihre Klage verloren und wird ab April keine komplizierten Eingriffe an der Speiseröhre mehr vornehmen dürfen, da sie die Mindestkriterien nicht erfüllt.
Finanzielle Unterstützung und weitere Entwicklungen
Die Landesregierung hat zudem 2,5 Milliarden Euro für Strukturveränderungen und Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Die ersten Förderbescheide in Höhe von rund 409 Millionen Euro wurden bereits an acht Krankenhäuser verteilt. Diese Maßnahmen sind Teil des umfassenden Plans, die Krankenhauslandschaft in NRW nachhaltig zu verändern und die Leistungen für die Patienten zu verbessern.
Das endgültige Urteil zur Zukunft der Herztransplantationen am Uniklinikum Essen steht jedoch noch aus. Die Staatsanwaltschaft prüft weiterhin die Einwände gegen die Krankenhausreform und wird eine finale Entscheidung treffen müssen. Die Uniklinik Essen bleibt unterdessen ein entscheidender Akteur in der Transplantationsmedizin und ein wichtiger Partner in der medizinischen Forschung im Ruhrgebiet.
Weitere Informationen zur Thematik fanden sich in Berichten von t-online, WDR und MAGS NRW.