Gelsenkirchen

Gericht entscheidet: AfD darf Parteitag in Essen abhalten

Der Verwaltungsgericht Essen hat entschieden, dass die AfD ihren Bundesparteitag in der Essener Grugahalle abhalten darf. Dieser Beschluss steht im Zusammenhang mit einem Streit um die Zulassung der Partei zu öffentlichen Einrichtungen. Die Stadt Essen hatte zunächst einen Beschluss gefasst, der der AfD den Zugang zur Grugahalle verweigerte, was jedoch vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgelehnt wurde. Die Richter entschieden, dass die AfD nicht anders behandelt werden dürfe als andere politische Parteien und sie ein Recht auf Gleichbehandlung habe.

Obwohl die Gerichtsentscheidung noch nicht rechtskräftig ist und Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich ist, hat die AfD die Entscheidung begrüßt. Die Stadt Essen hatte die Vertragskündigung für die Grugahalle mit einer befürchteten Radikalisierung der Partei begründet und eine strafbewehrte Selbstverpflichtung gefordert, um die Äußerung strafbarer Parolen zu verhindern. Da die AfD sich weigerte, diese Erklärung abzugeben, wurde der Mietvertrag gekündigt.

Es wird erwartet, dass der AfD-Bundesparteitag in der Grugahalle auf breiten Widerstand stoßen wird. Verschiedene Organisationen planen Protestveranstaltungen gegen die Partei, die als eine ernsthafte Gefahr für die Gesellschaft angesehen wird. Geplant sind Demonstrationen, darunter eine Großkundgebung am Messeparkplatz P2, bei der Zehntausende von Menschen erwartet werden. Insgesamt wird ein starkes politisches Engagement erwartet, um gegen die Veranstaltung der Rechtspartei zu protestieren.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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