Am Donnerstagmittag wurde ein 38-jähriger Mann im Hauptbahnhof Gelsenkirchen von Bundespolizisten kontrolliert. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass gegen ihn bereits vor vier Jahren ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster vorlag. Der Deutsche, der sich mit seinem Personalausweis auswies, wurde 2018 wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in sechs Fällen verurteilt und hat noch eine Reststrafe von 250 Tagen zu verbüßen.
Da der Mann sich nicht zur Haft gestellt hatte, wurde er festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem sieht er sich jetzt auch neuen Vorwürfen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gegenüber. Die Bundespolizei hat erneut unter Beweis gestellt, dass sie konsequent gegen Straftäter vorgeht!