GelsenkirchenWirtschaft

Einladung zur Hauptversammlung der Masterflex SE in Gelsenkirchen am 05. Juli 2024 um 09.00 Uhr

Die Hauptversammlung der Masterflex SE wird am 05. Juli 2024 in Gelsenkirchen stattfinden. Auf der Tagesordnung stehen verschiedene Punkte, darunter die Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Jahr 2023, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023, die Wahl des Abschlussprüfers für 2024, die Billigung des Vergütungsberichts und die Änderung der Satzung bezüglich der Teilnahme an der Hauptversammlung.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 wurden bereits vom Aufsichtsrat gebilligt. Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von 21.419.446,36 EUR zu verwenden, um eine Dividende von 0,25 EUR je Aktie auszuschütten. Die Hauptversammlung wird über die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das Jahr 2023 entscheiden. Zudem soll die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für 2024 bestellt werden.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt betrifft die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023. Das bestehende Vergütungssystem für den Vorstand wurde bereits von der Hauptversammlung billigend zur Kenntnis genommen. Die Vorstandsverträge wurden dementsprechend angepasst. Die Vorstandsvergütung wird regelmäßig überprüft, wobei sowohl ein horizontaler als auch vertikaler Vergleich durchgeführt wird, um die Angemessenheit sicherzustellen.

Die Hauptversammlung wird auch über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und die Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen entscheiden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten festzulegen. Zudem soll das bisherige bedingte Kapital gemäß der Satzungsänderung aufgehoben und ein neues bedingtes Kapital für 2024 geschaffen werden.

Es wird erwartet, dass die Hauptversammlung wichtige Entscheidungen treffen wird, die das weitere Geschäftsjahr der Masterflex SE maßgeblich beeinflussen können. Allen Aktionärinnen und Aktionären wird empfohlen, an der Hauptversammlung teilzunehmen, um ihre Interessen und Rechte wahrzunehmen.

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